Sehr geehrter
Reiseteilnehmer, bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen
sorgfältig durch.
Im Falle einer Buchung werden diese Reisebedingungen Inhalt des zwischen
Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages.
1. Buchung, Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der direkt oder über das von ihm beauftragte Reisebüro erfolgenden
Buchung/Reiseanmeldung bietet der Reiseteilnehmer Israel Tours & Travel den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche
Buchungsbestätigung von Israel Tours & Travel an den Reiseteilnehmer oder
das diesen vertretende Reisebüro mit dem in der Bestätigung beschriebenen
Leistungsumfang zustande. Israel Tours & Travel wird dem Reiseteilnehmer
diese Bestätigung entweder bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss
aushändigen.
1.3 Der anmeldende Reiseteilnehmer hat für sämtliche Vertragsverpflichtungen
weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer, Einzustehen, soweit er bei
Abschluss des Reisevertrages eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung
abgegeben hat.
2. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt Israel Tours & Travel ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne
Reiseleistungen, z.B. nur Flug, Transfer ,Transport, Hotelaufenthalte für
Selbstfahrer, Mietwagen, Ausflüge etc., so richtet sich das Zustandekommen des
Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des
Vertragspartners (Leistungsträger) des Reiseteilnehmers.
3. Inhalt des Reisevertrages
3.1 Die Leistungsverpflichtung von Israel Tours & Travel ergibt sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem
für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher im
Prospekt enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt
beschriebenen Leistungen sowie den Reisebedingungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit Israel Tours & Travel. Sie sollte aus
Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3.3 Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisekataloges
einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder
abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3.4 Orts- und Hotelprospekte sowie Erklärungen, Auskünfte und Zusicherungen
Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften,
Hotelleitungen usw.) sind für Israel Tours & Travel nicht verbindlich,
ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft
von Israel Tours & Travel auf entsprechende Anfrage ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurde.
3.5 Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und an
den Zielorten, die nicht bereits bei Abschluss des Reisevertrages bei Israel
Tours & Travel gebucht und bestätigt wurden, insbesondere alle von
Reiseleitern. Agenturen usw. vermittelten Ausflüge, Rundfahrten usw., sind
Fremdleistungen, also keine eigenen Leistungen von Israel Tours & Travel.
Israel Tours & Travel haftet nicht für die Richtigkeit der für solche
Ausflüge und Besichtigungsfahrten angegebenen Preise und für den Umfang der
Leistung.
4. Zahlung des Reisepreises
4.1 Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von Israel Tours &
Travel (siehe 1.2) wird für Landleistungen eine 20%-ige Anzahlung fällig. Der
restliche Reisepreis wird spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Für
Flugleistungen wird der gesamte Flugpreis sofort fällig Erfolgt
die Reisebuchung kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte
Reisepreis sofort fällig. Die Zahlungsverpflichtung des Reiseteilnehmers vor
Reisebeginn ist davon abhängig, dass Israel Tours & Travel ihm einen
Sicherungsschein aushändigt. Der Sicherungsschein dient dem Zweck, dass dem
Reiseteilnehmer bei Ausfall von Reiseleistungen in Folge von
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer für die
Rückreise in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des
Reiseveranstalters entstehen, erstattet werden. Dementsprechend hat Israel
Tours & Travel dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherungen abgesichert.
4.2 Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer erst nach Eingang seiner
Zahlung bei Israel Tours & Travel zugesandt oder ihm bzw. einer von ihm
bevollmächtigten Person ausgehändigt.
4.3 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des
Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4.4 Der Reisepreis umfasst nicht Aufwendungen von Israel Tours & Travel für
folgende Nebenleistungen: Visa und Devisen.
5. Preiserhöhungen und Änderungen der Reiseleistung
5.1 Israel Tours & Travel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in
dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz
zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall
sein, wird der Reiseteilnehmer unverzüglich, jedoch spätestens 3 Wochen vor
Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht
zulässig. Liegt eine solche Preiserhöhung über 5 % des Reisepreises, so ist
der Reiseteilnehmer zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt oder alternativ
kann er die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise verlangen, wenn
Israel Tours & Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reiseteilnehmeraus ihrem Angebot zu bieten. Der Reiseteilnehmer hat
dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Israel Tours & Travel über
die Reisepreiserhöhung, dieser gegenüber geltend zu machen.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden, und die von Israel Tours & Travel nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen. Im Falle erheblicher Änderungen hat der Reiseteilnehmer
dieselben Rechte, die ihm auch im Falle einer mehr als 5-%igen Erhöhung des
Reisepreises nach Ziff. 4.1 zustehen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Israel Tours &Travel ist verpflichtet,
den Reiseteilnehmer über Leistungs- Änderungen und Leistungs-Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Israel Tours &
Travel dem Reiseteilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rucktritt anbieten.
6. Rücktritt durch Israel Tours & Travel
Israel Tours & Travel kann bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn die in den Reiseausschreibungen oder in sonstigen
Unterlagen, die Vertragsbestandteil geworden sind, festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ferner kann Israel Tours &
Travel auch nach Reiseantritt den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der
Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung von
Israel Tours & Travel, deren Agentur. Leistungsträger oder deren
Reiseleitung nachhaltig stört, oder sich im gesteigerten Maße vertragswidrig
verhält. In einem solchen Falle trägt der Reiseteilnehmer eventuelle
Mehrkosten für den Rücktransport selbst. Israel Tours & Travel behält den
Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und
Erstattungen. Grundsätzlich kann, falls die Reise infolge höherer Gewalt
(z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Terrorakte) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, Israel Tours & Travel den
Reisevertrag kündigen. Israel Tours & Travel zahlt in solchen Fällen den
eingebrachten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine
Entschädigung verlangen.
7. Umbuchung, Rücktritt, Nichtantritt, Nichtinanspruchnahme von
Pauschalreisen und Eintritt eines Dritten in den Vertrag
7.1 Der Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber
Israel Tours & Travel vom Reisevertrag
zurücktreten. Zu Beweiszwecken empfehlen Wir die Schriftform. Als Rücktritt wird ebenfalls gewertet, wenn sich ein
Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise ort einfindet, oder
aber die Reise nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der
Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa.
7.2 Für jeden Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht Israel
Tours & Travel unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und
die gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
folgende pauschale Entschädigung zu: Bei Stornierungen oder Umbuchungen von
Landarrangements werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt . Den
Reiseteilnehmer ist der Nachweis gestattet das ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist
als die Pauschale .
a) bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises .
b) 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
c) 14. Tag bis 7. Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
d) ab 6 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
e) bei Nichterscheinen : 90% des Reisepreises
f) Bei Flugstornierungen berechnen wir die Gebühren lt. den jeweiligen
tariflichen Bestimmungen und Stornokosten der Fluggesellschaften.
7.3 Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Israel Tours & Travel
zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Israel Tours & Travel bezahlt
an den Reiseteilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und
soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Israel Tours &
Travel zurückerstattet worden sind.
7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Israel Tours & Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reiseteilnehmer gegen über Israel Tours & Travel als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten
7.5 Israel Tours & Travel empfiehlt unbedingt den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten und Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport..
8. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers
8.1 Der Reiseteilnehmer ist zur Beachtung der im Reisekatalog, den
Reiseunterlagen und sonstigen Informationsblättern enthaltenen Hinweise
verpflichtet.
8.2 Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, etwaige
Beanstandungen unverzüglich der Vertretung in Israel zur Kenntnis zu geben
und Abhilfe zu verlangen.
8.3 Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach der
Katalogbeschreibung für einzelne Reisen, Reiseteile, Hotels oder
Aufenthaltsorte eine Reiseleitung nicht eingesetzt und auch nicht
geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, eine Mitteilung über
Reisemängel unverzüglich an die Vertretung von Israel Tours & Travel in
Israel oder den Geschäftssitz von Israel Tours & Travel in Frankfurt am Main
zu machen.
8.4 Ansprüche des Reiseteilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn Rügen
unverschuldet unterbleiben.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Israel Tours & Travel weist auf die obigen Bestimmungen,
die für das Reiseland gültig sind, hin. Dabei wird unterstellt, dass der
Reisende Deutscher Staatsbürger ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben
sind. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände (z.
B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass
usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Israel Tours &
Travel nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
9.2 Soweit Israel Tours & Travel seiner Hinweispflicht pflichtgemäß
entsprechend vorstehender Bestimmungen nachkommt, ist der Reiseteilnehmer
zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn. dass
sich Israel Tours & Travel ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,
Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Soweit aus den genannten Vorschriften
dem Reiseteilnehmer Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der
Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum
kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn Israel
Tours & Travel seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die
genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche
des Reiseteilnehmers im Falle eines schuldhaften Verhaltens von Israel Tours
& Travel bleiben unberührt.
10. Haftung
10.1 Die Haftung von Israel Tours & Travel gegenüber dem Reiseteilnehmer auf
Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem
Reisevertrag - soweit es sich nicht um Körperschäden handelt - ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeiführt wurde oder
b) Israel Tours & Travel einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung von Israel Tours & Travel gegenüber dem Reiseteilnehmer auf
Schadenersatz wegen unerlaubter Handlungen wird, soweit nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruhend, bei Sachschäden je Reiseteilnehmer und
Reise auf EUR 4.100,- beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann
sich Israel Tours & Travel gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls
berufen.
10.3 Kommt Israel Tours & Travel die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so haftet sie insoweit ausschließlich nach den
Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von
Warschau und Guadalajara neben dem ausführenden Luftfrachtführer
(Fluggesellschaft).
11. Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende, Verjährung,
Abtretungsverbot
11.1 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den
von Israel Tours & Travel erbrachten Leistungen stehen, ausgenommen
solche aus Delikt , hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Israel Tours & Travel
geltend zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende
Reiseteilnehmer die Reise selbst gebucht hat oder die Buchung im Rahmen
einer Reisegruppe durch einen Dritten erfolgt ist. Nach Fristablauf kann der
Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden
gehindert war, die Frist einzuhalten.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der
Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung
im eigenen Namen.
11.3 Ansprüche des Reiseteilnehmers nach § 651c bis 651f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrage nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
3 Jahren.
12. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann die Israel Tours & Travel nur an ihrem Sitz
verklagen. Für Klagen der Israel Tours & Travel gegen den Reiseteilnehmer
ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Gerichtstand
Frankfurt am Main maßgebend.
13. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
Der bezahlte Reisepreis ist im Rahmen einer Ausfallbürgschaft durch die R+V Versicherung (gemäß § 651 K BGS ) abgesichert. Bei
Bestätigung erhalten Sie den entsprechenden Sicherungsschein.
14.Datenschutz
Die im Rahmen einer Anfrage oder Buchung erhobenen Daten werden von uns zur
weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Buchung gespeichert.
Sofern es die Abwicklung der Anfrage oder Buchung erfordert, werden die
Daten zur weiteren Bearbeitung an den Reiseveranstalter (z.B.
Reiseveranstalter, Fluggesellschaft) übermittelt.
Die Daten werden von uns nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben oder
verkauft.