REISEINFORMATION ZUM LAND ISRAEL
EINREISEGENEHMIGUNG FÜR ISRAEL:
EA-IL - Einreiseamnmeldung
Seit 1.1.2025 führt Israel die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL ein.
Diese elektronische Einreisegenehmigung benötigen Reisende die bisher kein Visum für Israel benötigten und vereinfacht den Einreiseprozess für Touristen. ​​
Die Genehmigung muss vor der Abreise beantragt werden.
Dauer des Aufenthalts: max. 90 Tage pro Besuch.
Kosten: 25 NIS (ca. 7 Euro), Zahlung per Kreditkarte.
Gültigkeit: Ihre ETA-IL bleibt bis zu 2 Jahre.
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was noch zu beachten:
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Wo finde ich das Antragsformular für ETA-IL?
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Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite: https://israel-entry.piba.gov.il/eligibilityNational/
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Gilt ETA-IL nur für die Einreise per Flugzeug?
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ETA-IL ist sowohl für die Einreise per Flugzeug als auch für die Einreise auf dem Seeweg (z.B. mit einem Kreuzfahrtschiff) und auf dem Landweg (z.B. Einreise von Jordanien aus) notwendig.
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Wie lange dauert es, bis ich nach dem Absenden des Formulars eine Antwort erhalte?
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Sie sollten innerhalb von 24 bis 72 Stunden (manchmal innerhalb weniger Minuten) eine Antwort erhalten.
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Muss die Genehmigung ausgedruckt werden?
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Die Israelischen Behörden verlangen keine ausgedruckte Genehmigung, dennoch kann bspw. die Fluglinie eine ausgedruckte Genehmigung wünschen. Wir empfehlen daher dringend die Genehmigungs-E-Mail auch in ausgedruckter Form mitzuführen.
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Benötige ich einen biometrischen Reisepass?
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Reisende mit biometrischen sowie nicht-biometrischen Reisepässen können ETA-IL beantragen.
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Benötigen Kinder ein ETA-IL?
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Ja, jede Person - unabhängig vom Alter, vom Kleinkind/Baby bis ins hohe Alter - die aus einem Land nach Israel einreist, das von der Visumpflicht befreit ist, muss eine ETA-IL-Genehmigung einholen. Minderjährige können nicht selbst ein ETA-IL beantragen; ein Erwachsener muss in ihrem Namen einen Antrag stellen. Wenn Sie das Antragsformular für Minderjährige ausfüllen, geben Sie am Anfang an, dass Sie das Formular für eine andere Person ("someone else") ausfüllen.
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Kann ich den Antrag auch für eine andere erwachsene Person stellen, die z.B. keine E-Mail-Adresse hat (bspw. für meine Oma, meinen Opa)?
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Ja, das ist möglich. Sie geben am Anfang ebenfalls an, dass Sie das Formular für eine andere Person ("someone else") ausfüllen.
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Kann ich als Reiseveranstalter oder Reisebüro alle Personen einer Reisegruppe über eine E-Mail-Adresse abwickeln und die ETA-IL-Genehmigungen beantragen?
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Ja, das ist möglich. Für jede Person muss aber ein ETA-IL-Antrag ausgefüllt werden.
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Kann ich im Internet ersehen, wann die ETA-IL-Genehmigung abgelaufen ist?
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Nein, das ist nicht möglich. Man muss das selbst auf dem Schirm haben.
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Wann muss ich ein neues ETA-IL beantragen?
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Während der Gültigkeit Ihres ETA-IL müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, Ihren Namen, Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit ändern und zudem, wenn die 2 Jahre Gültigkeit der Erstgenehmigung abgelaufen sind. Für jeden neuen Antrag wird die entsprechende Gebühr erhoben.
SICHERHEITSKONTROLLEN: Bei allen Flügen nach und von Israel kommt es zu umfangreichen Sicherheitskontrollen. Haben Sie Verständnis, wenn Ihre Anwesenheit am Flughafen bereits rund drei Stunden vor Abflug verlangt wird. Es kann dadurch zu Flug Verspätungen kommen.
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KLIMA UND KLEIDUNG: In der Region von Tel Aviv herrscht mildes Mittelmeerklima. In Eilat und in der Negev ist ausgesprochenes Wüstenklima. Auf Rundreisen und Ausflügen ist bequeme, sportliche Kleidung zu empfehlen sowie geschlossene, flache Schuhe. Heilige Stätten bitte nur in angemessener Kleidung betreten. Frauen sollten ein Kopftuch mitnehmen und auf ausgeschnittene, ärmellose Blusen, Miniröcke sowie Shorts verzichten. Auch für Herren sind kurze Hosen unangebracht.
SHABBAT: Der Shabbat (beginnt freitags bei Sonnenuntergang und endet samstags bei Sonnenuntergang) ist der jüdische Ruhetag. Während dieser Zeit ist der Öffentliche Verkehr größtenteils eingestellt, Geschäfte und öffentliche Einrichtungen sind geschlossen. Es ist nicht erlaubt, im Speisesaal am Shabbat zu rauchen.
HOTELS IN ISRAEL: In Israel gibt es keine offizielle Hotel Klassifizierung. Zwar hat die Hotellerie dem internationalen Standard angepasst, ist jedoch nicht immer vergleichbar mit anderen Mittelmeerländern. Das Personal ist sehr freundlich und hilfsbereit, erwarten Sie aber keinen perfekten Service - einige Ausnahmen ausgenommen. "Koscher" Fast alle Hotels sind "koscher", d.h. sie unterliegen den Bestimmungen der jüdischen Religion über Essbarkeit, Zusammenstellung und Zubereitung von Speisen. Fleisch- und Milchspeisen werden nicht zusammen gereicht. Zum Beispiel bekommen Sie im Speisesaal den Kaffee nach dem Essen nur mit Milchpulver serviert. In koscheren Fischrestaurants gibt es keine Meeresfrüchte, da diese weder Schuppen noch Flossen haben und somit als unrein gelten. In den Städten gibt es auch Restaurants, die diesen Bestimmungen nicht unterliegen.
DEPOSIT: Die Hotels sowie die Mietwagenfirmen verlangen eine Sicherheit für Nebenkosten. Dies kann über Eine Kreditkartenhinterlegung erfolgen.
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DEVISENBESTIMMUNGEN: Sie dürfen die Landeswährung - 1 Euro = ca. 3.8 NIS unbegrenzt Einführen.
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CHECK-IN UND CHECK- OUT: Es ist international üblich, Hotelzimmer spätestens bis 12 Uhr zu räumen. Der Bezug der Unterkünfte kann in den meisten Fällen nicht vor 14 Uhr erfolgen.
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REISEHINWEISE: des deutschen Auswärtigen Amtes zu Israel erhalten Sie unter (030) 50 00 20 00 oder unter www.auswaertiges-amt.de Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Urlaubs, die aktuellen Reisehinweise zu studieren. Sie werden regelmäßig aktualisiert und können sich kurzfristig ändern.
REISEVERSICHERUNGEN: Da mit Israel kein Sozialversicherungsabkommen besteht, empfehlen wir Ihnen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
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ORTSZEIT: MEZ + 1 Stunde
IMPFUNGEN: Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
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EINREISEBESTIMMUNG: Deutsche ab 10 Jahre benötigen einen gültigen Reisepass, der bei Ausreise aus Israel mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. Deutsche Staatsbürger (unter 16 Jahre/Kinder), die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, sollte eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Für Kinder unter 10 Jahren reicht eine Eintragung im Reisepass eines Elternteils. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Ein Visum benötigen Sie, wenn Sie vor dem 1.1.1928 geboren sind. Dieses müssen Sie sich selbst bei der Botschaft des Staates Israel, Konsular Abteilung, Auguste-Victoria-Str. 74-78, 14193 Berlin, besorgen. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, staatenlos sind oder einen Fremdenpass besitzen, müssen Sie uns oder Ihr Reisebüro kontaktieren. Für Sie können völlig andere Bestimmungen gelten. Hinweis: Sollten in Ihrem Reisepass Sichtvermerke arabischer Staaten sein (Ausnahme Ägypten und Jordanien), so ist in der Regel vor der Einreise mit einer strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen weiteren Reisepass zu beantragen.
Noch Fragen? Unser Service-Team steht Ihnen unter der Tel: +49 6054 – 351 9601 gerne zur Verfügung
oder senden Sie uns eine E-Mail: info@israel-tours-travel.de
R E I S E B E D I N G U N G E N
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Sehr geehrter Reisende, bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen sorgfältig durch.
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Im Falle einer Buchung werden diese Reisebedingungen Inhalt des zwischen Ihnen und Israel Tours & Travel zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – ff Bürgerliches Gesetzbuch und füllen diese aus.
Israel Tours & Travel bietet ihre Leistungen als Reisevermittler und Vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisende und Israel Tours & Travel.
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1. Buchung, Anmeldung, Bestätigung, Vertragsschluss.
1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars / Buchungsanfrage, mit der telefonischen Buchungsanfrage, der Übersendung per E-Mail bei Israel Tours & Travel eingehender Buchungsanfrage, oder über das von ihm beauftragte Reisebüro erfolgenden Buchung/Reiseanmeldung nach Maßgabe des Ausschreibung bietet Israel Tours & Travel der Reisende den Abschluss eines Reiseangebot verbindlich an, an das er 5 Tage gebunden ist, danach soll Israel Tours & Travel einen Vertrag über die Reiseleistungen zwischen dem Kunden und dem Jeweiligen Leistungsträger vermitteln.
1.2 Der anmeldende Reisende hat für sämtliche Vertragsverpflichtungen weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer, Einzustehen, soweit er bei Abschluss des Reisevertrages eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Israel Tours & Travel und dem Reisende getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
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2. Vermittlung von fremden Leistungen
2.1 Vermittelt Israel Tours & Travel ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. nur Flug, Transfer, Hotelaufenthalte, Mietwagen, Ausflüge etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträger) des Reiseteilnehmers.
2.2 Israel Tours & Travel ist verpflichtet den Reisende über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. (Gemäß Verordnung EG 2111/2005). Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, ist Israel Tours & Travel verpflichtet, dem Reisende die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird, und Sobald die Fluggesellschaft bekannt ist, wird Israel Tours & Travel unverzüglich den Reisende informieren. Beim Wechsel eine Fluggesellschaft, wird Israel Tours and Travel den Reisende sofort über den Wechsel informieren.
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3. Inhalt des Reisevertrages
3.1 Die Leistungsverpflichtung von Israel Tours & Travel ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Angebote unter Maßgabe sämtlicher im Angebot enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseangebot beschriebenen Leistungen sowie den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Israel Tours & Travel. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3.3 Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseangebots einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3.4 Orts, Hotels, Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und an den Zielorten, die nicht bereits bei Abschluss des Reisevertrages bei Israel Tours & Travel gebucht und bestätigt wurden, insbesondere alle von Reiseleitern. Agenturen usw. vermittelten Ausflüge, Rundfahrten usw., sind Fremdleistungen, also keine eigenen Leistungen von Israel Tours & Travel. Israel Tours & Travel haftet nicht für die Richtigkeit der für solche Ausflüge und Besichtigungsfahrten angegebenen Preise und für den Umfang der Leistung.
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4. Zahlung des Reisepreises
4.1 Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von Israel Tours & Travel, und bei Vertragsabschluss ist nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k abs. 3 BGB erfolgen, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Für Flugleistungen wird der gesamte Flugpreis sofort fällig. Erfolgt die Reisebuchung kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis mit erhalt der Rechnung sofort fällig. Die Zahlungsverpflichtung des Reisende vor Reisebeginn ist davon abhängig, dass Israel Tours & Travel ihm die Reiseunterlagen aushändigt. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
4.2 Die Reiseunterlagen werden dem Reisende erst nach Eingang seiner Zahlung bei Israel Tours & Travel zugesandt oder ihm bzw. einer von ihm bevollmächtigten Person ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4.3 Israel Tours & Travel, wie auch der Reisende selbst, sind verpflichtet, die dem Reisende übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Israel Tours & Travel nicht prüfen. Der Reisende ist verpflichtet, Israel Tours & Travel von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).
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5. Preiserhöhungen und Änderungen der Reiseleistung
5.1 Israel Tours & Travel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisende und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisende unverzüglich, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Liegt eine solche Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises, so ist der Reiseteilnehmer zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt oder alternativ kann er die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Israel Tours & Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisende aus ihrem Angebot zu bieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Israel Tours & Travel über die Reisepreiserhöhung, dieser gegenüber geltend zu machen.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Israel Tours & Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Im Falle erheblicher Änderungen hat der Reisende dieselben Rechte, die ihm auch im Falle einer mehr als 8-%igen Erhöhung des Reisepreises nach Ziff. 5.1 zustehen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Israel Tours &Travel ist verpflichtet, den Reisende über Leistungs- Änderungen und Leistungs-Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Israel Tours & Travel dem Reisende eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
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6. Rücktritt durch Israel Tours & Travel
6.1 Israel Tours & Travel kann bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in den Reiseausschreibungen oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsbestandteil geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ferner kann Israel Tours & Travel auch nach Reiseantritt den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung von Israel Tours & Travel, deren Agentur. Leistungsträger oder deren Reiseleitung nachhaltig stört, oder sich im gesteigerten Maße vertragswidrig verhält. In einem solchen Falle trägt der Reisende eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport selbst. Israel Tours & Travel behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und Erstattungen. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Terrorakte) gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisende zur Last.
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7. Umbuchung, Rücktritt, Nichtantritt, Nichtinanspruchnahme von Pauschalreisen und Eintritt eines Dritten in den Vertrag
7.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber Israel Tours & Travel vom Reisevertrag zurücktreten. Zu Beweiszwecken empfehlen Wir die Schriftform. Als Rücktritt wird ebenfalls gewertet, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise Ort einfindet, oder aber die Reise nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa.
7.2 Für jeden Fall des Rücktritts durch den Reisende steht Israel Tours & Travel unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung zu: Bei Stornierungen von Landarrangements wie Hotel, Transfer, Touren, werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt. Den Reisende ist der Nachweis gestattet das ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
a) bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises .
b) 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
c) 14. Tag bis 7. Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
d) ab 6 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
e) bei Nichterscheinen : 90% des Reisepreises
f) Bei Flugstornierungen berechnen wir die Gebühren lt. den jeweiligen tariflichen Bestimmungen und Stornokosten der Fluggesellschaften.
7.3 Umbuchungen
Bei Änderung nach Vertragsabschluss des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen, auf Wunsch des Kunden kann Israel Tours & Travel ein Umbuchungsentgelt vom Kunden erheben.
7.4 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Israel Tours & Travel zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Israel Tours & Travel bezahlt an den Reisende jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Israel Tours & Travel zurückerstattet worden sind.
7.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Israel Tours & Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegen über Israel Tours & Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.6 Israel Tours & Travel empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten und Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
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8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
8.1 Der Reisende ist zur Beachtung der im Reiseangebote, den Reiseunterlagen und sonstigen Informationsblättern enthaltenen Hinweise verpflichtet.
8.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der Vertretung in Israel zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen.
8.3 Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach der Ausschreibung für einzelne Reisen, Reiseteile, Hotels oder Aufenthaltsorte eine Reiseleitung nicht eingesetzt und auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, eine Mitteilung über Reisemängel unverzüglich an die Vertretung von Israel Tours & Travel in Israel oder den Geschäftssitz von Israel Tours & Travel in Brachttal zu machen.
8.4 Ansprüche des Reisende entfallen nur dann nicht, wenn Rügen unverschuldet unterbleiben.
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9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Israel Tours & Travel ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen, soweit sie Israel Tours & Travel nicht ausdrücklich vom Reisende mitgeteilt worden sind. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweils diplomatische Vertretung.
9.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich der Reisende verantwortlich.
9.3 Soweit Israel Tours & Travel seiner Hinweispflicht pflichtgemäß entsprechend vorstehender Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Israel Tours & Travel ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Soweit aus den genannten Vorschriften dem Reisende Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn Israel Tours & Travel seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Reisenden im Falle eines schuldhaften Verhaltens von Israel Tours & Travel bleiben unberührt.
9.4 Einreisebestimmungen Israel
Deutsche Besucher und Touristen, die nach dem 1.1.1928 geboren sind, benötigen einen bei der Rückreise mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland.
Vor dem 1.1.1928 geborene deutsche Besucher benötigen außerdem für Einreise nach Israel ein Visum, das bei der Botschaft beantragt werden muss:
Botschaft des Staates Israel, Auguste-Viktoria-Str.74-76, 14193 Berlin Tel. 030-89045500 - Email: botschaft@israel.de
9.5 Einreisebestimmungen Jordanien
Deutsche Staatsbürger benötigen einen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und ein Visum.
Visum muss in Deutschland bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.
9.6 Wichtig! Hinweise des Auswärtigen Amtes
Beachten Sie unbedingt die aktuellen Reisehinweise einschließlich Informationen zur Visumbeschaffung des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
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10. Haftung
10.1 Die Haftung von Israel Tours & Travel gegenüber dem Reisende auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag - soweit es sich nicht um Körperschäden handelt - ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeiführt wurde oder
b) Israel Tours & Travel einen dem Reisende entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung von Israel Tours & Travel gegenüber dem Reisende auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlungen wird, soweit nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhend, bei Sachschäden je Reisende und Reise auf EUR 4.100,- beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Israel Tours & Travel gegenüber dem Reisenden hierauf ebenfalls berufen.
10.3 Kommt Israel Tours & Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet sie insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von dem Montrealer und neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft).
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11. Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende, Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Israel Tours & Travel erbrachten Leistungen stehen, ausgenommen solche aus Delikt, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Israel Tours & Travel geltend zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende Reisende die Reise selbst gebucht hat oder die Buchung im Rahmen einer Reisegruppe durch einen Dritten erfolgt ist. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
11.2 Eine Abtretung jeden Anspruch des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
11.3 Ansprüche des Reiseteilnehmers nach § 651g BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 2 Jahren.
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12. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann die Israel Tours & Travel nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der Israel Tours & Travel gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisende maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Gerichtstand Frankfurt am Main maßgebend.
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13. Sonstiges
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der bezahlte Reisepreis ist im Rahmen einer Ausfallbürgschaft durch die
R+V Versicherung (gemäß § 651 K BGS) abgesichert. Bei Bestätigung erhalten Sie den entsprechenden *Sicherungsschein.
*Der Sicherungsschein dient dem Zweck, dass dem Reiseteilnehmer bei Ausfall von Reiseleistungen in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer für die Rückreise in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, erstattet werden. Dementsprechend hat Israel Tours & Travel dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherungen abgesichert.
Reiseveranstalter:
Israel Tours & Travel
Oberweg 8 - 63636 Brachttal
Tel: +49 6054 3519601
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