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R E I S E B E D I N G U N G E N

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Sehr geehrter Reisende, bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen sorgfältig durch.

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Im Falle einer Buchung werden diese Reisebedingungen Inhalt des zwischen Ihnen und Israel Tours & Travel zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – ff Bürgerliches Gesetzbuch und füllen diese aus.

Israel Tours & Travel bietet ihre Leistungen als Reisevermittler und Vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisende und Israel Tours & Travel.

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1.         Buchung, Anmeldung, Bestätigung, Vertragsschluss.

 1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars / Buchungsanfrage, mit der telefonischen Buchungsanfrage, der Übersendung per E-Mail bei Israel Tours & Travel eingehender Buchungsanfrage, oder über das von ihm beauftragte Reisebüro erfolgenden Buchung/Reiseanmeldung nach Maßgabe des Ausschreibung bietet Israel Tours & Travel der Reisende den Abschluss eines Reiseangebot verbindlich an, an das er 5 Tage gebunden ist, danach soll Israel Tours & Travel einen Vertrag über die Reiseleistungen zwischen dem Kunden und dem Jeweiligen Leistungsträger vermitteln.

1.2 Der anmeldende Reisende hat für sämtliche Vertragsverpflichtungen weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer, Einzustehen, soweit er bei Abschluss des Reisevertrages eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Israel Tours & Travel und dem Reisende getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

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2.         Vermittlung von fremden Leistungen

2.1 Vermittelt Israel Tours & Travel ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. nur Flug, Transfer, Hotelaufenthalte, Mietwagen, Ausflüge etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträger) des Reiseteilnehmers.

2.2 Israel Tours & Travel ist verpflichtet den Reisende über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. (Gemäß Verordnung EG 2111/2005). Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, ist Israel Tours & Travel verpflichtet, dem Reisende die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird, und Sobald die Fluggesellschaft bekannt ist, wird Israel Tours & Travel unverzüglich den Reisende informieren. Beim Wechsel eine Fluggesellschaft, wird Israel Tours and Travel den Reisende sofort über den Wechsel informieren.

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3.         Inhalt des Reisevertrages

3.1 Die Leistungsverpflichtung von Israel Tours & Travel ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Angebote unter Maßgabe sämtlicher im Angebot enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

 3.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseangebot beschriebenen Leistungen sowie den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Israel Tours & Travel. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

3.3 Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseangebots einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Orts, Hotels, Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und an den Zielorten, die nicht bereits bei Abschluss des Reisevertrages bei Israel Tours & Travel gebucht und bestätigt wurden, insbesondere alle von Reiseleitern. Agenturen usw. vermittelten Ausflüge, Rundfahrten usw., sind Fremdleistungen, also keine eigenen Leistungen von Israel Tours & Travel. Israel Tours & Travel haftet nicht für die Richtigkeit der für solche Ausflüge und Besichtigungsfahrten angegebenen Preise und für den Umfang der Leistung.

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4.         Zahlung des Reisepreises

4.1 Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von Israel Tours & Travel, und bei Vertragsabschluss ist nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k abs. 3 BGB erfolgen, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Für Flugleistungen wird der gesamte Flugpreis sofort fällig. Erfolgt die Reisebuchung kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis mit erhalt der Rechnung sofort fällig. Die Zahlungsverpflichtung des Reisende vor Reisebeginn ist davon abhängig, dass Israel Tours & Travel ihm die Reiseunterlagen aushändigt. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

4.2 Die Reiseunterlagen werden dem Reisende erst nach Eingang seiner Zahlung bei Israel Tours & Travel zugesandt oder ihm bzw. einer von ihm bevollmächtigten Person ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

4.3 Israel Tours & Travel, wie auch der Reisende selbst, sind verpflichtet, die dem Reisende übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Israel Tours & Travel nicht prüfen. Der Reisende ist verpflichtet, Israel Tours & Travel von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).

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5.         Preiserhöhungen und Änderungen der Reiseleistung

5.1 Israel Tours & Travel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisende und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisende unverzüglich, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Liegt eine solche Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises, so ist der Reiseteilnehmer zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt oder alternativ kann er die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Israel Tours & Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisende aus ihrem Angebot zu bieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Israel Tours & Travel über die Reisepreiserhöhung, dieser gegenüber geltend zu machen.

5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Israel Tours & Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Im Falle erheblicher Änderungen hat der Reisende dieselben Rechte, die ihm auch im Falle einer mehr als 8-%igen Erhöhung des Reisepreises nach Ziff. 5.1 zustehen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Israel Tours &Travel ist verpflichtet, den Reisende über Leistungs- Änderungen und Leistungs-Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Israel Tours & Travel dem Reisende eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

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6.         Rücktritt durch Israel Tours & Travel

6.1 Israel Tours & Travel kann bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in den Reiseausschreibungen oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsbestandteil geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ferner kann Israel Tours & Travel auch nach Reiseantritt den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung von Israel Tours & Travel, deren Agentur. Leistungsträger oder deren Reiseleitung nachhaltig stört, oder sich im gesteigerten Maße vertragswidrig verhält. In einem solchen Falle trägt der Reisende eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport selbst. Israel Tours & Travel behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und Erstattungen. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Terrorakte) gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisende zur Last.

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7.         Umbuchung, Rücktritt, Nichtantritt, Nichtinanspruchnahme von Pauschalreisen und Eintritt eines Dritten in den Vertrag

7.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber Israel Tours & Travel vom Reisevertrag zurücktreten. Zu Beweiszwecken empfehlen Wir die Schriftform. Als Rücktritt wird ebenfalls gewertet, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise Ort einfindet, oder aber die Reise nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa.

7.2 Für jeden Fall des Rücktritts durch den Reisende steht Israel Tours & Travel unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung zu: Bei Stornierungen von Landarrangements wie Hotel, Transfer, Touren, werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt. Den Reisende ist der Nachweis gestattet das ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
a) bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises .
b) 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
c) 14. Tag bis 7. Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
d) ab 6 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
e) bei Nichterscheinen : 90% des Reisepreises
f) Bei Flugstornierungen berechnen wir die Gebühren lt. den jeweiligen tariflichen Bestimmungen und Stornokosten der Fluggesellschaften.

7.3 Umbuchungen

Bei Änderung nach Vertragsabschluss des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen, auf Wunsch des Kunden kann Israel Tours & Travel ein Umbuchungsentgelt vom Kunden erheben.  

7.4 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Israel Tours & Travel zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Israel Tours & Travel bezahlt an den Reisende jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Israel Tours & Travel zurückerstattet worden sind.

7.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Israel Tours & Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegen über Israel Tours & Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7.6 Israel Tours & Travel empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten und Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.

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8.         Mitwirkungspflicht des Reisenden

8.1 Der Reisende ist zur Beachtung der im Reiseangebote, den Reiseunterlagen und sonstigen Informationsblättern enthaltenen Hinweise verpflichtet.

8.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der Vertretung in Israel zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen.

8.3 Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach der Ausschreibung für einzelne Reisen, Reiseteile, Hotels oder Aufenthaltsorte eine Reiseleitung nicht eingesetzt und auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, eine Mitteilung über Reisemängel unverzüglich an die Vertretung von Israel Tours & Travel in Israel oder den Geschäftssitz von Israel Tours & Travel in Brachttal zu machen.

8.4 Ansprüche des Reisende entfallen nur dann nicht, wenn Rügen unverschuldet unterbleiben.

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9.         Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 Israel Tours & Travel ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen, soweit sie Israel Tours & Travel nicht ausdrücklich vom Reisende mitgeteilt worden sind. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweils diplomatische Vertretung.

9.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich der Reisende verantwortlich.

9.3 Soweit Israel Tours & Travel seiner Hinweispflicht pflichtgemäß entsprechend vorstehender Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Israel Tours & Travel ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Soweit aus den genannten Vorschriften dem Reisende Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn Israel Tours & Travel seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Reisenden im Falle eines schuldhaften Verhaltens von Israel Tours & Travel bleiben unberührt.

9.4 Einreisebestimmungen Israel

Deutsche Besucher und Touristen, die nach dem 1.1.1928 geboren sind, benötigen einen bei der Rückreise mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland.

Vor dem 1.1.1928 geborene deutsche Besucher benötigen außerdem für Einreise nach Israel ein Visum, das bei der Botschaft beantragt werden muss:

Botschaft des Staates Israel, Auguste-Viktoria-Str.74-76, 14193 Berlin Tel. 030-89045500 - Email: botschaft@israel.de

9.5 Einreisebestimmungen Jordanien

Deutsche Staatsbürger benötigen einen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und ein Visum.

Visum muss in Deutschland bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.

9.6 Wichtig! Hinweise des Auswärtigen Amtes

Beachten Sie unbedingt die aktuellen Reisehinweise einschließlich Informationen zur Visumbeschaffung des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

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10.       Haftung

10.1 Die Haftung von Israel Tours & Travel gegenüber dem Reisende auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag - soweit es sich nicht um Körperschäden handelt - ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeiführt wurde oder
b) Israel Tours & Travel einen dem Reisende entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung von Israel Tours & Travel gegenüber dem Reisende auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlungen wird, soweit nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhend, bei Sachschäden je Reisende und Reise auf EUR 4.100,- beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Israel Tours & Travel gegenüber dem Reisenden hierauf ebenfalls berufen.

10.3 Kommt Israel Tours & Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet sie insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von dem Montrealer und neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft).

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11.       Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende, Verjährung, Abtretungsverbot

11.1 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Israel Tours & Travel erbrachten Leistungen stehen, ausgenommen solche aus Delikt, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Israel Tours & Travel geltend zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende Reisende die Reise selbst gebucht hat oder die Buchung im Rahmen einer Reisegruppe durch einen Dritten erfolgt ist. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

11.2 Eine Abtretung jeden Anspruch des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

11.3 Ansprüche des Reiseteilnehmers nach § 651g BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 2 Jahren.

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12.       Gerichtsstand

Der Reiseteilnehmer kann die Israel Tours & Travel nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der Israel Tours & Travel gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisende maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Gerichtstand Frankfurt am Main maßgebend.

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13.       Sonstiges

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der bezahlte Reisepreis ist im Rahmen einer Ausfallbürgschaft durch die

R+V Versicherung (gemäß § 651 K BGS) abgesichert. Bei Bestätigung erhalten Sie den entsprechenden *Sicherungsschein.

*Der Sicherungsschein dient dem Zweck, dass dem Reiseteilnehmer bei Ausfall von Reiseleistungen in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer für die Rückreise in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, erstattet werden. Dementsprechend hat Israel Tours & Travel dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherungen abgesichert.

 

Reiseveranstalter:

Israel Tours & Travel

Oberweg 8 - 63636 Brachttal

Tel: +49 6054 3519601

info@israel-tours-travel.de

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