REISEINFORMATION ZUM LAND ISRAEL
EINREISEGENEHMIGUNG FÜR ISRAEL:
EA-IL - Einreiseamnmeldung
Seit 1.1.2025 führt Israel die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL ein.
Diese elektronische Einreisegenehmigung benötigen Reisende die bisher kein Visum für Israel benötigten und vereinfacht den Einreiseprozess für Touristen. ​​
Die Genehmigung muss vor der Abreise beantragt werden.
Dauer des Aufenthalts: max. 90 Tage pro Besuch.
Kosten: 25 NIS (ca. 7 Euro), Zahlung per Kreditkarte.
Gültigkeit: Ihre ETA-IL bleibt bis zu 2 Jahre.
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was noch zu beachten:
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Wo finde ich das Antragsformular für ETA-IL?
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Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite: https://israel-entry.piba.gov.il/eligibilityNational/
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Gilt ETA-IL nur für die Einreise per Flugzeug?
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ETA-IL ist sowohl für die Einreise per Flugzeug als auch für die Einreise auf dem Seeweg (z.B. mit einem Kreuzfahrtschiff) und auf dem Landweg (z.B. Einreise von Jordanien aus) notwendig.
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Wie lange dauert es, bis ich nach dem Absenden des Formulars eine Antwort erhalte?
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Sie sollten innerhalb von 24 bis 72 Stunden (manchmal innerhalb weniger Minuten) eine Antwort erhalten.
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Muss die Genehmigung ausgedruckt werden?
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Die Israelischen Behörden verlangen keine ausgedruckte Genehmigung, dennoch kann bspw. die Fluglinie eine ausgedruckte Genehmigung wünschen. Wir empfehlen daher dringend die Genehmigungs-E-Mail auch in ausgedruckter Form mitzuführen.
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Benötige ich einen biometrischen Reisepass?
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Reisende mit biometrischen sowie nicht-biometrischen Reisepässen können ETA-IL beantragen.
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Benötigen Kinder ein ETA-IL?
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Ja, jede Person - unabhängig vom Alter, vom Kleinkind/Baby bis ins hohe Alter - die aus einem Land nach Israel einreist, das von der Visumpflicht befreit ist, muss eine ETA-IL-Genehmigung einholen. Minderjährige können nicht selbst ein ETA-IL beantragen; ein Erwachsener muss in ihrem Namen einen Antrag stellen. Wenn Sie das Antragsformular für Minderjährige ausfüllen, geben Sie am Anfang an, dass Sie das Formular für eine andere Person ("someone else") ausfüllen.
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Kann ich den Antrag auch für eine andere erwachsene Person stellen, die z.B. keine E-Mail-Adresse hat (bspw. für meine Oma, meinen Opa)?
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Ja, das ist möglich. Sie geben am Anfang ebenfalls an, dass Sie das Formular für eine andere Person ("someone else") ausfüllen.
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Kann ich als Reiseveranstalter oder Reisebüro alle Personen einer Reisegruppe über eine E-Mail-Adresse abwickeln und die ETA-IL-Genehmigungen beantragen?
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Ja, das ist möglich. Für jede Person muss aber ein ETA-IL-Antrag ausgefüllt werden.
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Kann ich im Internet ersehen, wann die ETA-IL-Genehmigung abgelaufen ist?
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Nein, das ist nicht möglich. Man muss das selbst auf dem Schirm haben.
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Wann muss ich ein neues ETA-IL beantragen?
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Während der Gültigkeit Ihres ETA-IL müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, Ihren Namen, Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit ändern und zudem, wenn die 2 Jahre Gültigkeit der Erstgenehmigung abgelaufen sind. Für jeden neuen Antrag wird die entsprechende Gebühr erhoben.
SICHERHEITSKONTROLLEN: Bei allen Flügen nach und von Israel kommt es zu umfangreichen Sicherheitskontrollen. Haben Sie Verständnis, wenn Ihre Anwesenheit am Flughafen bereits rund drei Stunden vor Abflug verlangt wird. Es kann dadurch zu Flug Verspätungen kommen.
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KLIMA UND KLEIDUNG: In der Region von Tel Aviv herrscht mildes Mittelmeerklima. In Eilat und in der Negev ist ausgesprochenes Wüstenklima. Auf Rundreisen und Ausflügen ist bequeme, sportliche Kleidung zu empfehlen sowie geschlossene, flache Schuhe. Heilige Stätten bitte nur in angemessener Kleidung betreten. Frauen sollten ein Kopftuch mitnehmen und auf ausgeschnittene, ärmellose Blusen, Miniröcke sowie Shorts verzichten. Auch für Herren sind kurze Hosen unangebracht.
SHABBAT: Der Shabbat (beginnt freitags bei Sonnenuntergang und endet samstags bei Sonnenuntergang) ist der jüdische Ruhetag. Während dieser Zeit ist der Öffentliche Verkehr größtenteils eingestellt, Geschäfte und öffentliche Einrichtungen sind geschlossen. Es ist nicht erlaubt, im Speisesaal am Shabbat zu rauchen.
HOTELS IN ISRAEL: In Israel gibt es keine offizielle Hotel Klassifizierung. Zwar hat die Hotellerie dem internationalen Standard angepasst, ist jedoch nicht immer vergleichbar mit anderen Mittelmeerländern. Das Personal ist sehr freundlich und hilfsbereit, erwarten Sie aber keinen perfekten Service - einige Ausnahmen ausgenommen. "Koscher" Fast alle Hotels sind "koscher", d.h. sie unterliegen den Bestimmungen der jüdischen Religion über Essbarkeit, Zusammenstellung und Zubereitung von Speisen. Fleisch- und Milchspeisen werden nicht zusammen gereicht. Zum Beispiel bekommen Sie im Speisesaal den Kaffee nach dem Essen nur mit Milchpulver serviert. In koscheren Fischrestaurants gibt es keine Meeresfrüchte, da diese weder Schuppen noch Flossen haben und somit als unrein gelten. In den Städten gibt es auch Restaurants, die diesen Bestimmungen nicht unterliegen.
DEPOSIT: Die Hotels sowie die Mietwagenfirmen verlangen eine Sicherheit für Nebenkosten. Dies kann über Eine Kreditkartenhinterlegung erfolgen.
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DEVISENBESTIMMUNGEN: Sie dürfen die Landeswährung - 1 Euro = ca. 3.8 NIS unbegrenzt Einführen.
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CHECK-IN UND CHECK- OUT: Es ist international üblich, Hotelzimmer spätestens bis 12 Uhr zu räumen. Der Bezug der Unterkünfte kann in den meisten Fällen nicht vor 14 Uhr erfolgen.
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REISEHINWEISE: des deutschen Auswärtigen Amtes zu Israel erhalten Sie unter (030) 50 00 20 00 oder unter www.auswaertiges-amt.de Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Urlaubs, die aktuellen Reisehinweise zu studieren. Sie werden regelmäßig aktualisiert und können sich kurzfristig ändern.
REISEVERSICHERUNGEN: Da mit Israel kein Sozialversicherungsabkommen besteht, empfehlen wir Ihnen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
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ORTSZEIT: MEZ + 1 Stunde
IMPFUNGEN: Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
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EINREISEBESTIMMUNG: Deutsche ab 10 Jahre benötigen einen gültigen Reisepass, der bei Ausreise aus Israel mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. Deutsche Staatsbürger (unter 16 Jahre/Kinder), die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, sollte eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Für Kinder unter 10 Jahren reicht eine Eintragung im Reisepass eines Elternteils. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Ein Visum benötigen Sie, wenn Sie vor dem 1.1.1928 geboren sind. Dieses müssen Sie sich selbst bei der Botschaft des Staates Israel, Konsular Abteilung, Auguste-Victoria-Str. 74-78, 14193 Berlin, besorgen. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, staatenlos sind oder einen Fremdenpass besitzen, müssen Sie uns oder Ihr Reisebüro kontaktieren. Für Sie können völlig andere Bestimmungen gelten. Hinweis: Sollten in Ihrem Reisepass Sichtvermerke arabischer Staaten sein (Ausnahme Ägypten und Jordanien), so ist in der Regel vor der Einreise mit einer strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen weiteren Reisepass zu beantragen.
Noch Fragen? Unser Service-Team steht Ihnen unter der Tel: +49 6054 – 351 9601 gerne zur Verfügung
oder senden Sie uns eine E-Mail: info@israel-tours-travel.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen ISRAEL TOURS & TRAVEL trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen ISRAEL TOURS & TRAVEL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
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Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem
Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere
Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treib¬stoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% der
Pauschalreise¬preises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung
vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
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Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
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Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
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Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (In der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“.), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
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Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleitungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
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Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
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Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ISRAEL TOURS & TRAVEL hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Versicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ISRAEL TOURS & TRAVEL verweigert werden.